Arbeitsrecht

 

In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten beraten wir Sie und vertreten Ihre rechtlichen Interessen vor den Arbeitsgerichten insbesondere im Zusammenhang mit folgenden Themengebieten:

  • Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen
  • Gestaltung und Überprüfung von Arbeits- und Ausbildungszeugnissen
    Abmahnungen
  • Vertretung in Kündigungsschutzverfahren
  • Durchsetzung von Forderungen im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis oder dessen Beendigung (Lohnforderungen, Urlaubsabgeltungsansprüche, Schadensersatzansprüche)

 

Bitte beachten Sie:
Nach § 4 Abs. 1 Kündigungsschutzgesetz muss ein Arbeitnehmer, der geltend macht, dass die Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben. Eine Zulassung der Klage nach Ablauf dieser Frist ist nur in eng begrenzten Ausnahmenfällen zulässig.

 

 

Hindenburgstraße 28
55118 Mainz

Tel. 06131.6199870
Fax: 06131.6199871
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